Ev Blog Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Erdbeben in der Türkei und Syrien

Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Erdbeben in der Türkei und Syrien

Yazar: admin
23 Görüntüleme
A+A-
Sıfırla

Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten, wie Sie türkische und syrische Angehörige nach Deutschland holen können. Informationen zu Visumsverfahren und humanitärer Berücksichtigung.

Häufig gestellte Fragen zur Einreise von Erdbebenopfern aus der Türkei und Syrien nach Deutschland

Die verheerenden Erdbeben in der Türkei und Syrien haben viele Menschen vor existenzielle Herausforderungen gestellt. Wenn Sie türkische oder syrische Angehörige nach Deutschland holen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die angesichts der humanitären Lage vor Ort berücksichtigt werden.

Visumspflicht für türkische und syrische Staatsangehörige

Grundsätzlich benötigen türkische und syrische Staatsangehörige für die Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum. Die deutschen Auslandsvertretungen haben jedoch angekündigt, im Rahmen der Visumverfahren die schwierige humanitäre Situation in den Erdbebengebieten zu berücksichtigen.

Termine für Visumantragsannahmezentren in der Türkei

Besonders wichtig für Antragstellende, die bereits bestätigte Termine im vom Erdbeben betroffenen Visumantragsannahmezentrum in Gaziantep haben: Diese Termine verfallen nicht. Stattdessen können die betroffenen Antragstellenden ihre Termine in einem der anderen Visumantragsannahmezentren in der Türkei wahrnehmen, ohne eine neue Buchung vornehmen zu müssen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei und des externen Dienstleisters iData.

Besuchsvisa für Erdbebenopfer

Erdbebenopfer, die für bis zu 90 Tage bei Angehörigen in Deutschland unterkommen möchten, können ein Besuchsvisum beantragen. Um ein solches Visum zu erhalten, müssen die folgenden Nachweise erbracht werden:

  • Bedingungen des geplanten Aufenthalts: Zum Beispiel durch eine Einladung eines Angehörigen.
  • Nachweis über finanzielle Mittel: Etwa durch die Vorlage eines Flugtickets, eine Verpflichtungserklärung des Einladenden oder Bankguthaben des Reisenden.
  • Nachweis über eine Reisekrankenversicherung: Diese muss für die gesamte Dauer des Aufenthalts in Deutschland gültig sein.
  • Absicht, den Schengenraum vor Ablauf des Visums zu verlassen: Der Antragsstellende muss nachweisen, dass er vor Ablauf der Visumgültigkeit den Schengenraum wieder verlassen wird.

Antragstellung für syrische Staatsangehörige

Für syrische Staatsangehörige gelten besondere Regelungen aufgrund der Schließung der Botschaft Damaskus. Antragstellende können sich an die umliegenden Auslandsvertretungen wie die Botschaft in Beirut, die Botschaft in Amman oder das Generalkonsulat in Istanbul wenden. Diese Vertretungen bieten auf ihren Webseiten umfassende Informationen zur Visumsbeantragung an.

Fazit

Die Einreise nach Deutschland für Erdbebenopfer aus der Türkei und Syrien ist weiterhin möglich, jedoch sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen. Die deutschen Auslandsvertretungen sind bestrebt, die humanitäre Lage zu berücksichtigen und den Betroffenen zu helfen. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei und Syrien sowie bei den jeweiligen Dienstleistern für Visumantragsannahmen.

rechtlicher Hinweis: Die auf dieser Website veröffentlichten Artikel gehören unserer Seite und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht verwendet, vervielfältigt oder ohne Quellenangabe veröffentlicht werden. Außerdem wird keine rechtliche Verantwortung übernommen; für die Ergebnisse, die aus der Nutzung dieser Informationen entstehen, wird keine Haftung übernommen. Um rechtliche Benachteiligungen zu vermeiden, wenden Sie sich bitte an eine Anwaltskanzlei oder an uns.

Tags: #Erdbebenopfer, #Türkei, #Syrien, #Deutschland, #Visum, #Familienzusammenführung

Benzer Yazılar